Als loses unabhängiges Netzwerk möchten der GIH mit der Deutsche Energie-Agentur GmbH, dem Öko-Zentrum NRW und der ZEBAU Hamburg den Diskurs im Bereich energieeffiziente Gebäude und Quartiere mit Impulsen aus der Politik, der Wissenschaft und der Praxis bereichern. Das nächste Akteurstreffen findet mit hochrangigen Referenten am 2. Dezember online statt.
Die Technischen Mindestanforderungen der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) sind nun vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und den Durchführern BAFA und KfW finalisiert worden. Auch weitere Informationen zum Teilstart der BEG zum Jahresanfang 2021 wurden nun bekannt.
Aktuell informiert die KfW über die Anpassung der Förderbedingungen für gebrauchte Anlagen ab dem 1. Dezember 2020 inkl. Klarstellungen im Produktmerkblatt.
Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm und das Marktanreizprogramm (MAP) für Erneuerbare Energien erhalten insgesamt weitere rund 2,2 Mrd. Euro. Die Finanzierung der Programme ist für das laufende Jahr damit endgültig sichergestellt.
Das Bundeskabinett hat am 23. September 2020 die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verabschiedet. Der Gesetzentwurf wird nun im parlamentarischen Verfahren im Bundestag und Bundesrat beraten. Angestrebt ist, dass die Reform zum Jahreswechsel in Kraft tritt.
Schwerpunkte sind u.a. der Anspruch auf eine private Ladestelle sowie die Vereinfachung der Beschlussfassung über bauliche Veränderungen der Wohnanlage, vor allem für Maßnahmen, die zu nachhaltigen Kosteneinsparungen führen oder die Wohnanlage in einen zeitgemäßen Zustand versetzen.
Am 15. September trafen sich die GIH Kooperationspartner mit Vorständen des GIH Bundesverbandes und der Landesverbände in Berlin. Das Treffen bot Gelegenheit zum Kennenlernen und Austauschen. Highlights waren die Vorträge von BMWi und dena.
Das Bundesministerium der Finanzen nahm aktuell Stellung zur Frage des GRÜNEN-Abgeordneten Christian Kühn „Warum dürfen Gebäudeteile, die nicht unter die Energieeinsparverordnung (EnEV) fallen (wie bspw. ein Keller) und Ferienhäuser, z. B. in französischen Überseedepartements in der Südsee, eine Steuerförderung nach § 35 EStG erhalten, und warum plant die Bundesregierung nicht, dies zu ändern?“
Mit Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes zum 1. November wird bei der Ausstellberechtigung für Energieausweise nicht mehr zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden unterschieden. Vertreter/-innen der bisher in der EnEV benannten Handwerks- und Technikerberufe und Innenarchitekt/-innen sind künftig berechtigt, auch Energieausweise für Nichtwohngebäude auszustellen, wenn sie die Anforderungen (z.B. eine entsprechende Weiterbildung) erfüllen.
Aktuell beantwortete das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zwei Fachfragen des GIH zur coronabedingten Verlängerungsmöglichkeit von Zuschusszusagen bzw. zum Zeitpunkt der Antragsstellung bei austauschpflichtigen Ölheizungen.
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