Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) erweist sich als zentrales Bindeglied zwischen Energieberatung und investiver Bundesförderung. Über 5.000 geförderte Energieberatungen für Wohngebäude wurden im Februar durchgeführt.
Gemeinsam mit dem Landesverband GIH Bayern lädt der GIH Bundesverband zum Energie-Talk mit Herrn Daniel Föst von der FDP ein. Weitere Referenten sind Jürgen Leppig, GIH Bundesvorsitzender, Benjamin Weismann, Geschäftsführer des GIH Bundesverbands und Stefan Holz, Vorstandsvorsitzender GIH Bayern e.V..
Am 10. Februar wurde die erste Änderungsverordnung zur Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) im Bundeskabinett angenommen. Viele der vom GIH geforderten Änderungen wurden dabei nicht berücksichtigt.
WÄRMEPUMPEN VON SCHWEDENS NUMMER EINS FÜR NEUBAU & MODERNISIERUNG IN DEUTSCHLAND
Im Rahmen der Klimaziele 2030 der Bundesregierung sollen künftig serielle Gesamtsanierungslösungen, und somit die industrielle Vorfertigung von Sanierungsmaßnahmen, förderfähig sein. Der GIH hat zu dieser neuen Förderrichtlinie des BMWi Stellung bezogen.
Um die ambitionierten Klimaziele der Bundesregierung einzuhalten, müssten bis 2030 noch rund 40 Prozent CO2-Emissionen im Gebäudebereich eingespart werden. Die Bundesförderprogramme leisten dafür laut Wirtschaftsminister Altmaier einen entscheidenden Beitrag. Der GIH stimmt zu, Abwicklung müsse aber noch deutlich verbessert werden.
Wer sein Wohnhaus mit staatlicher Unterstützung ambitioniert sanieren möchte, muss nachweisen, dass die energetischen Maßnahmen qualitativ hochwertig ausgeführt werden – ein Grundsatz, der einleuchtet und eigentlich selbstverständlich sein sollte. Der jüngste Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zu einer Verordnung über Mindestanforderungen bei der steuerlichen Förderung von Einzelmaßnahmen scheint dies jedoch zu vergessen.
Seit Anfang 2020 können Kundinnen und Kunden Kosten einer ambitionierten energetischen Sanierung bereits steuerlich geltend machen. Nun wurden Einzelheiten und ein neuer Verordnungsentwurf veröffentlicht. Diese gehen teilweise über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hinaus und schwächen deutlich die Ausführungsqualität.
Wie bereits 2019 im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) angekündigt, ist am 1. Januar 2021 nun die CO2-Bepreisung für die Sektoren Verkehr und Wärme in Kraft getreten. Fossile Energieträger werden nun seit Anfang des Jahres mit einem Festpreis für CO2-Ausstoß beaufschlagt.
Die Richtlinie für Einzelmaßnahmen im Rahmen der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Die BEG bündelt die bestehenden investiven Förderprogramme zu einem einzigen, umfassenden und modernisierten Förderangebot und besteht aus drei Teilen: Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen.
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