In der vom GIH und 49 weiteren Verbänden, Organisationen und Unternehmen unterzeichneten Erklärung sind Handlungsempfehlungen als Auftakt zur Diskussion der Energie- und Klimapolitik in der nächsten Legislaturperiode formuliert.
Anfang 2021 hat der Bund seine Förderprogramme zur Gebäudesanierung in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zusammengeführt und mit der schrittweisen Umsetzung begonnen. Der Energieberaterverband GIH begrüßt dies, sieht aber bei den Details noch Handlungsbedarf. In einer Online-Gesprächsrunde hat der Verbandsvorsitzende Jürgen Leppig mit Energieexperten aller Bundestagsfraktionen das erste Förderquartal Revue passieren lassen und Verbesserungsmöglichkeiten angeregt.
Die EU hat Verbänden die Möglichkeit gegeben, Feedback zur Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) abzugeben. Der GIH hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, um sich für die Stärkung der EPBD einzusetzen.
Der DEPV informiert in der Förderfiebel PLUS inwiefern Holzfeuerungen über die Programme Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) und Bundesförderung Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW) 2021 gefördert werden können.
Die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) analysiert seit 2016 jährlich gemeinsam mit einem Gutachterteam den deutschen Markt für Energiedienstleistungen. Ende Januar sind die Ergebnisse aus der Erhebung des Jahres 2019 veröffentlicht worden: Marktvolumen und Preise steigen. Großes Potenzial an Beratungen besteht weiter.
Der Energieberaterverband GIH berichtet über aktuelle Herausforderungen bei der Umsetzung der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG). Im Anschluss werden Lösungen diskutiert.
Gemeinsam mit dem Landesverband GIH Bayern lädt der GIH Bundesverband zum Energie-Talk mit Herrn Daniel Föst von der FDP ein. Weitere Referenten sind Jürgen Leppig, GIH Bundesvorsitzender, Benjamin Weismann, Geschäftsführer des GIH Bundesverbands und Stefan Holz, Vorstandsvorsitzender GIH Bayern e.V..
Die KfW informiert zum Start der BEG Wohngebäude und Nichtwohngebäude ab 1. Juli sowie zu Übergangsregelungen für die „Energieeffizient Bauen und Sanieren“-Produkte. Darüber hinaus stellt die KfW Informationen zur Erstellung BzA, gBzA und der BEG-Prüftools bereit.
Am 10. Februar wurde die erste Änderungsverordnung zur Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) im Bundeskabinett angenommen. Viele der vom GIH geforderten Änderungen wurden dabei nicht berücksichtigt.
WÄRMEPUMPEN VON SCHWEDENS NUMMER EINS FÜR NEUBAU & MODERNISIERUNG IN DEUTSCHLAND
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